Wir erfüllen den Ausnahmetatbestand im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)

Wir zählen zu den wirtschaftlichen Einheiten, die laut BFSG von der Pflicht zur vollständigen digitalen Barrierefreiheit ausgenommen sind. Dies ergibt sich aus den geltenden gesetzlichen Schwellenwerten für Umsatz (Jahresumsatz ≤ 2 Mio €) und Jahresbilanzsumme (Jahresbilanzsumme ≤ 2 Mio €), Anzahl der Beschäftigten und dem ausschließlichen Angebot von Dienstleistungen.

Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage besteht derzeit keine gesetzliche Verpflichtung zur vollständigen Barrierefreiheit unserer digitalen Angebote.

Wir setzen jedoch alles daran, unsere Website so benutzerfreundlich wie möglich zu halten und Hindernisse für unsere Besucherinnen und Besucher zu minimieren!

Wenn Sie auf Schwierigkeiten stoßen oder Anregungen haben, freuen wir uns über Ihr Feedback.